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Körperschaften, wie Universitäten, Gemeinden und Landkreise (Gebietskörperschaften) und ähnliche, sowie Anstalten geben sich zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten eine Satzung. Rechtsgrund ist das Selbstverwaltungsrecht dieser Körperschaften, in diesem Bezug auch Satzungsautonomie genannt.

 

Für Gemeinden ist die Befugnis zur Satzungsgebung in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt. Verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 28 II GG. Kommt der Satzung eine besondere Bindungswirkung gegenüber dem Bürger (Gemeinde) oder den Angehörigen (übrige Körperschaften) zu, ist in der Regel auch die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (bei einer Gemeinde der Kommunalaufsicht, bei einer Universität des Ministeriums) notwendig.

 

Satzungen können als materielle Gesetze der Normenkontrolle unterzogen werden. Werden die Gemeinde und übrigen Körperschaften im übertragenen Wirkungskreis rechtsetzend tätig, so handeln sie durch Rechtsverordnung.

 

Satzungen sind nach solchen mit Außen- und solchen mit Innenwirkung zu unterscheiden.

Während Satzungen mit Außenwirkung verbindlich für Dritte sind und Rechte und/oder Pflichten erzeugen, sind Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die Körperschaft, die Organe und für die Verwaltung verbindlich. Zu letzterer Gruppe ist beispielsweise die Hauptsatzung und die Haushaltssatzung, die den Haushaltsplan regelt, zu zählen.

Schuldhafte Verstöße gegen Satzungen mit Außenwirkung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Satzungen bilden auf kommunaler Ebene das Ortsrecht.

Für die untergesetzliche Rechtsetzung ist die Wesentlichkeitstheorie zu beachten.

 


 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Berg
Hier finden Sie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Berg (BGS - EWS). ... mehr
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Berg
Hier finden Sie die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Berg (Entwässerungssatzung - EWS). ... mehr
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Berg
Hier finden Sie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Berg (BGS - WAS). ... mehr
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Berg
Hier finden Sie die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Berg (Wasserabgabesatzung - WAS). ... mehr
Immissionen bei Haus- und Gartenarbeiten
Bei Arbeiten rund ums Haus hat sich sicher der Eine oder Andere schon einmal gefragt, „Wie lange darf Rasen gemäht werden?“ oder „Ist eine Mittagsruhe einzuhalten?“. Zwar gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dennoch sollte man sich zunächst einmal in der Nachbarschaft umhören bzw. umsehen. ... mehr
(Garagen- und ) Stellplatzsatzung
Die Gemeinde Berg erlässt aufgrund Art. 91 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Bayer. Gemeindeordnung (GO) folgende  Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen ... mehr
2. Änderungssatzung zur Einfriedungssatzung vom 07.06.2006
 Aufgrund der Art. 91 Bayerische Bauordnung (BayBO) und Art. 23 und 24 Abs. 2der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Bergfolgende 2. Änderungssatzung zur Einfriedungssatzung vom 07.06.2006 ... mehr
Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Gemeindearchivs Berg
Nachfolgend können Sie die aktuelle Version der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Gemeindearchivs Berg nachlesen. Da es sich um ein PDF-Dokument handelt, benötigen Sie einen installierten Adobe Acrobat Reader (c), den Sie bei Bedarf auch kostenlos über den Link am ... mehr
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) erlässt die Gemeinde Berg folgende Verordnung. ... mehr
Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. April 2003 Sondernutzungen an öffentlichen Straßen von der Gemeinde genehmigt werden müssen! Sondernutzungen können sein:Lagern von BaumaterialienAufstellen eines KransAufstellen von Tischen und ... mehr