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Rückerstattung zuviel entrichteter Mehrwertsteuer
Aufgrund eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes erstattet das Wasserwerk der Gemeinde Berg seinen Kunden auf Antrag zuviel entrichtete Mehrwertsteuer zurück.

Die Erstattung betrifft Mehrwertsteuerzahlungen, die

  • für das Verlegen von Hausanschlüssen entrichtet wurden,
  • in Beiträgen für die erstmalige Erschließung von Baugrundstücken,
  • in Ergänzungsbeiträgen für die spätere bauliche Erweiterung oder
  • in Wartungs- bzw. Reparaturrechnungen enthalten waren.

Nach den o. g. Urteilen ist der Wasserhausanschluss zwingender Bestandteil der Wasserlieferung und hätte deshalb nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Trinkwasser mit 7 % besteuert werden dürfen. Bisher wurden auf Anweisung der Finanzverwaltung diese Leistungen jedoch mit dem Regelsteuersatz von 16 % bzw. 19 % Mehrwertsteuer veranlagt. Gleiches gilt für die Herstellungsbeiträge.

Die nachträgliche Änderung aller bereits bestandskräftig gewordenen Bescheide und Rechnungen liegt zwar im Ermessen der Gemeinde Berg. Der Gemeinderat hat sich im Interesse unserer Kunden in seiner Sitzung vom 11.08.2009 dazu entschlossen, diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten finanziell zu entlasten und auf entsprechenden Antrag für alle Bescheide und Rechnungen, in denen der Regelsteuersatz ausgewiesen wurde, eine nachträgliche Anpassung des Mehrwertsteuersatzes vorzunehmen.

Eine Erstattung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer erfolgt jedoch nur bei Kunden, die zum Zeitpunkt des Bescheid-Erlasses oder der Rechnungsstellung nicht oder nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt waren. Gesamtrückzahlungsbeträge von weniger als 10,00 Euro werden nicht erstattet. Das Antragsverfahren ist bis zum 31.12.2010 befristet. Sie können Ihre Anträge bei der Gemeinde Berg, Ratsgasse 1, 82335 Berg stellen. Für die Verwaltung wäre es durchaus hilfreich, wenn Sie den zu korrigierenden Bescheid bzw. Rechnung in Kopie beilegen könnten.

Unterhalb dieses Artikels finden Sie das Antragsformular, es liegt auch im Rathaus aus. Aufgrund der zu erwartenden Antragsflut, bittet die Gemeinde Berg jedoch um Verständnis, wenn die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch kann. Für Rückfragen steht Ihnen Fr. Albrecht gerne zur Verfügung.

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