Seniorengerechtes Wohnen

Am nördlichen Ortseingang von Berg entstand in zentraler Lage das Wohnzentrum Etztal, eine Wohnanlage mit insgesamt 26 barrierefreien, rollstuhlgerechten Wohnungen und einem großen Gemeinschaftsraum. Die Anlage wurde im März 2011 bezugsfertig.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Wacker oder Frau Tralmer wenden.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Betreuten Wohnen

Voraussetzung für den Bezug


Mindestalter: 60 Jahre
und / oder
Grad der Behinderung von mindestens 50 (Schwerbehinderung)

 

Warteliste – Verbindliche Anmeldung

Gerne können Sie sich bei uns in der Warteliste für künftig frei werdende Wohnungen vormerken lassen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie erst nach Abgabe Ihrer verbindlichen Anmeldung bei der Vergabe berücksichtigen können.

Den Vordruck für die Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite.
Sie können sich diesen aber auch zuschicken lassen

 

Betreuung – Betreuungsvertrag - Betreuungsgeld


Mit dem Ökumenischen Kranken- und Altenpflegeverein Aufkirchen/Berg e. V. ist im Verbund mit dem Mietvertrag ein Betreuungsvertrag abzuschließen.

In diesem Vertrag werden „nur“ Grundleistungen angeboten. Zu diesen gehört, dass ein Mitarbeiter des Vereins speziell als Ansprechpartner (während der Bürozeiten) zur Beratung, Unterstützung und Information für die Mieter des Betreuten Wohnens zur Verfügung steht.

Außerdem wird ein Hausnotruf gestellt, der einen 24-Stunden-Sicherheitsservice gewährleistet.

Für diese Leistungen wird ein monatliches Betreuungsgeld in Höhe von

  • 80 € bei einer Person (inkl. Hausnotruf)
  • 95 € bei zwei Personen (inkl. Hausnotruf)


Darüber hinausgehende Leistungen (sog. Wahlleistungen) können Sie von jeder Hilfsorganisation in Anspruch nehmen.

Fragen zur Betreuung können Ihnen nur vom Ökumenischen Kranken- und Altenpflegeverein Aufkirchen/Berg e. V. beantwortet werden.

 

Wohnungen


Die 26 Wohnungen sind wie folgt aufgeteilt:

  • 3     1-Zimmer-Wohnungen    mit 41,49 m²    Einkommensstufe 1-5 erforderlich
  • 13     2-Zimmer-Wohnungen    mit 50,55 m²    Einkommensstufe 1-5 erforderlich
  • 5    2-Zimmer-Wohnungen    mit 55,19 m²    Einkommensstufe 1-5 erforderlich
  • 2    2-Zimmer-Wohnungen    mit 66,32 m²    freifinanziert
  • 3    3-Zimmer-Wohnungen    mit 73,32 m²    freifinanziert


 
Keller

Es stehen für jede Wohneinheit ca. 6 m² Kellerraum zur Verfügung.

Küche

Für die Einrichtung der Küche hat der Mieter selbst zu sorgen.

Tiefgarage

Es kann ein Tiefgaragenstellplatz angemietet werden (40 €/Monat). Ist ein PKW vorhanden muss ein Stellplatz angemietet werden.
 
Wäsche waschen

Der Anschluss für die Waschmaschine befindet sich je nach Wohnungstyp im Abstellraum oder im Bad (im Plan mit WM gekennzeichnet).

Im Keller steht voraussichtlich zudem ein Trockenraum zur Verfügung.
 

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