Pressemitteilung zur Sondersitzung „Windenergie in Berg“ am 18.02.2014

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Am 18.02.2014 fand eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung zum Thema „Windenergie in Berg“ mit folgenden Themen statt:

  • Sachstand zur Bauleitplanung in der Konzentrationszone für Windenergie in den Wadlhauser Gräben
  • Sachstand zur Infrastruktur (Zuwegung, Erschließung, etc.)
  • Sachstand zur saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
  • erste Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Antragstellung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)


Der Gemeinderat beriet unter fachlicher Begleitung des Ingenieurbüros Sing, der Kanzlei Kappellmann, der Kanzlei Döring Spieß und dem Planungsbüro NRT in der genannten Sitzung über das weitere Vorgehen. Insbesondere beschloss der Gemeinderat von Berg mit großer Mehrheit, dass die Gemeinde Berg nun einen konkreten Antrag auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen wird. Die Antragstellung erfolgt voraussichtlich im März 2014.

Der Gemeinderat von Berg ist weiterhin überzeugt, ein sinnvolles, wichtiges und nachhaltiges Projekt weiterzuführen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingen hierfür sind nach wie vor positiv.

Mit der Antragstellung auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben ist die endgültige Entscheidung für den tatsächlichen Bau noch nicht getroffen. Nach Vorliegen der Genehmigung erfolgt eine abschließende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Abhängig von deren Ergebnis entscheidet der Gemeinderat von Berg dann über das weitere Vorgehen.

In der oben genannten Sitzung wurden u.a. folgende Fragen von allgemeinem Interesse diskutiert:


Frage: Warum gilt die 10 H Regelung der Bayerischen Staatsregierung nicht?

Die „10 H Regelung“ ist keine Regelung. Sie ist weder geltendes Recht noch ist zu erwarten, dass sie so kommt, wie es Ministerpräsident Seehofer im letztjährigen Wahlkampf formuliert hatte. Der politisch motivierte Wunsch, ohne konkretere Abstufung einfach die zehnfache Anlagenhöhe als Mindestabstand zur Bebauung einhalten zu müssen, begegnet massiven rechtlichen Bedenken. Tatsache ist lediglich, dass man in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 eine sogenannte Länderöffnungsklausel in das bundesgesetzlich geregelte Baurecht aufnehmen wird. Das haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Ob und wie die Länder diese dann konkret handhaben werden, ist bis dato noch nicht klar.


Frage: Weht nun genug Wind oder nicht?

Nach wie vor ist zu erwarten, dass die vier Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben genug Energie in das Netz einspeisen werden, um die Gemeinde Berg rechnerisch mit der nötigen Energie zu versorgen. Das sagen uns zwei unabhängige Gutachten und eine Messung. „Rechnerisch“ bedeutet, dass über das Jahr gerechnet in etwa soviel Energie in das Stromnetz eingespeist wird, wie die Gemeinde Berg im gleichen Zeitraum verbraucht. Es heißt jedoch nicht, dass in Berg bei Windstille die Lichter ausgehen.


Frage: Können die vier Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden?

Je weiter das Projekt fortschreitet, desto konkretere Zahlen können in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen. Das sich ergebende Bild zeigt immer verlässlicher, ob sich die Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben rechnen oder nicht.

Die Ergebnisse der anstehenden Gesetzesänderung zum EEG werden natürlich genauso eingerechnet wie u.a. die tatsächlichen Anschaffungs- und Baukosten, die Kosten für die Zuwegung, Finanzierungskosten und selbstverständlich die lt. Gutachten und Messung zu erwartenden Windstärken. Darüber hinaus wird mit entsprechenden Risikoabschlägen kalkuliert. Damit ist die Wirtschaftlichkeit z.B. nicht schon dadurch gefährdet, dass über einen längeren Zeitraum der Wind unterdurchschnittlich stark weht.

Die Antwort lautet aus heutiger Sicht „ja“. Zum Zeitpunkt der Entscheidung ob gebaut wird oder nicht, wird die Frage erneut beantwortet werden und zwar mit den dann bekannten Zahlen.


Frage: Procon ging pleite und war ein „Großer“. Warum kann das bei den geplanten Anlagen in Berg nicht passieren?

Der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen an sich und das „In-Aussicht-Stellen“ von hohen Renditen sind zu unterscheiden.

Procon hatte ein völlig anderes Geschäftsmodell und ist allein deshalb schon nicht vergleichbar. Procon finanzierte seine Anlagen überwiegend durch Ausgabe von Genussrechten. Diese können jederzeit von den Anlegern wieder abgezogen werden. Procon musste beständig wachsen, um die Kapitalgeber zu befriedigen. Diese erwarteten garantierte 8 % Rendite. Als das Wachstumspotenzial ausgeschöpft war mussten die Renditen zwangläufig zurückgehen. Die Kapitalgeber zogen ihre Genussrechte zurück. Die Folge war die Insolvenz.

Die Windenergieanlagen in Berg werden ohne irgendeine Wachstumskomponente finanziert. Sie müssen sich aus dem eigenen Betrieb heraus rentieren, ohne dass „frisches Geld“ aus ständig neuen Projekten in das Projekt fließt um dieses zu finanzieren.


Frage: Warum baut man nicht einfach weniger hohe Windräder?

Tatsache ist, dass mit einer geplanten Nabenhöhe von rund 140 m die Luftschichten erschlossen werden, die vielversprechende Windstärken und entsprechende Häufigkeiten aufweisen. Niedriger gelegene Luftschichten bieten deutlich weniger Energieausbeute. Solche Anlagen wären nicht rentabel. Der Eingriff in den Wald einerseits und die Ausbeute an Energie andererseits wären nicht mehr ausgewogen.

Durch die geplanten 140 m Nabenhöhe werden auch die Auswirkungen der rauen Geländeoberfläche (Waldgebiet) minimiert.

Daher ist es notwendig, entsprechend hohe Anlagen zu planen.

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