Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Hier finden Sie die Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen.

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