Energieausweis

Für VerkäuferInnen und VermieterInnen von Immobilien ist ein Energieausweis Pflicht.

Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Bereits in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden, wobei KäuferInnen und Neu-MieterInnen ein Recht darauf haben, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.

 

In der Regel umfasst der Energieausweis circa fünf Seiten und enthält neben den Energiekennwerten der Immobilie auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung.

 

Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sind nur Personen mit einer gewissen Qualifikation berechtigt. Eine Datenbank von qualifizierten EnergieberaterInnen stellt die Deutsche Energie-Agentur in Form einer Expertenliste bereit. Eine Liste qulifizierte Berater im Landkreis Starnberg findet sich zudem hier.

 

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