Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse sowie der Entwurf der Zielszenarien / der Wärmeversorgungsgebiete

Die Gemeinde Berg nahm in seiner Sitzung am 07.10.2025 den vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß ausgearbeiteten Entwurf der Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete zur Kenntnis und beauftragte das Planungsbüro und die Verwaltung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse sowie der Entwurf der Zielszenarien / der Wärmeversorgungsgebiete sind im Zeitraum von

 

Donnerstag, den 23.10.2025 bis einschließlich Sonntag, den 30.11.2025

 

für die Öffentlichkeit einsehbar.

 

Der Entwurf der Wärmeversorgungsgebiete kann auch im Rathaus Berg während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Während der Dauer der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch an markgraf@steinbacher-consult.com übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Berg während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte.

 

Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden folgende Ziele angestrebt:

  • Aufzeigen des Ist-Zustandes der Energieinfrastruktur und des Wärmebedarfs/-verbrauchs
  • Ermittlung von Energieeinsparpotentialen und Potentialen aus erneuerbaren Energien
  • Einen möglichen effektiven und kostengünstigen Transformationspfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufstellen
  • Anhaltspunkte für Investitionsentscheidungen bieten

 

Einteilung des Stadtgebiets in Wärmeversorgungsgebiete:

Die Wärmeversorgungsgebiete sollen aufzeigen, welche Wärmeversorgungsart im jeweiligen Teilgebiet am besten geeignet ist, um bis 2040 die Treibhausgasneutralität in der Wärmeversorgung zu erreichen.

  • Jeder Gebäudeeigentümer kann trotzdem frei entscheiden, wie er die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einhalten möchte
  • Kein Gebäudeeigentümer ist verpflichtet an ein Wärmenetz anzuschließen, ebenso gibt es auch keinen Anspruch auf einen Wärmenetzanschluss
  • Die Wärmenetzbetreiber sind nicht verpflichtet, in den vorgesehenen Gebieten ein Wärmenetz auszubauen bzw. neu zu errichten, jedoch zeigen diese auf, wo ein entsprechendes wirtschaftlich umsetzbares Potential vorhanden ist.

 

 

Wasserstoffnetzgebiete:

Im kommunalen Wärmeplan sind keine Wasserstoffnetzgebiete ausgewiesen. Die Gemeinde Berg geht auf Basis des Rechtsgutachtens „Rechtsanwälte Günther Partnerschaft: Gutachterliche Stellungnahme zur kommunalen Wasserstoffnetzausbauplanung, Hamburg Juni 2024“[1] aktuell davon aus, dass eine Versorgung mit Wasserstoff für Haushaltskunden und Gewerbe, Handel, Dienstleistung schwierig und bis zur Vorlage verbindlicher Fahrpläne für die Transformation des Gasverteilnetzes nach § 71 k GEG (Gebäudeenergiegesetz) ausgeschlossen ist. Dies schließt die spätere Versorgung der lokalen Industrie nicht aus.

Rechtzeitig, nach derzeitigen Planungsstand 01/2028, bevor die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes im Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Berg zum Tragen kommen, erhält der Gasnetzbetreiber die Möglichkeit über die politischen Rahmenbedingungen, den Stand der Technik und der Marktentwicklung bezüglich der Wärmeversorgung mit Wasserstoff zu berichten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die erdgasversorgten Gebiete im Plan „Wärmeversorgungsgebiete“ als dezentrale Versorgungsgebiete dargestellt. Sollten sich bis 2028 verbindliche Erkenntnisse zum Thema Wasserstoff ergeben, werden die dezentralen Versorgungsgebiete erneut geprüft und eventuell als Prüfgebiete ausgewiesen.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der DSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

[1] https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2024/06/Rechtsgutachten_Wasserstoffnetzgebiete.pdf

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