Hintergrund zur Windenergie

Die Windkraft im Freistaat Bayern soll in allen Regionen zügig ausgebaut werden. Jede Gemeinde ist nun gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesen Beschluss umzusetzen.

 

Der Bau von Windrädern ist hierbei privilegiert und unterliegt einem Sonderbaurecht. Das heißt, wenn ein Investor einen Standort ausfindig macht, auf dem für ihn der Betrieb eines Windrads wirtschaftlich scheint, dann kann dieses Windrad nach einem vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden.

 

Die Gemeinde wird zwar im Genehmigungsverfahren gehört, ist aber nicht Genehmigungsbehörde. Sie hat daher keine oder nur geringfügige regulierende Eingriffsmöglichkeiten und kann den Bau daher in der Regel nicht verhindern, wenn vom Bauwerber und dem Bauvorhaben alle genehmigungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

So ist es bereits 1995 in der Gemeinde Berg geschehen. Jeder kennt die bereits existierende WKA auf der Maxhöhe. Zu diesem Zeitpunkt gab es leider noch keine rechtliche Möglichkeit die Lage von WKA über die Ausweisung von Konzentrationsflächen zu steuern. Am 11.11.2010 ging einer erneuter Antrag auf Errichtung einer WKA zwischen den Ortsteilen Aufhausen, Aufkirchen und Sibichhausen.

 

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger entschloss sich daher der Gemeinderat der Gemeinde Berg am 14.12.2010 den eingereichten Antrag zurück zu stellen und von seinem Recht auf Planungshoheit Gebrauch zu machen. Innerhalb eines Jahres wurde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens die Ausweisung von Konzentrationsflächen für WKA gestemmt.

 

 

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