Folgende Stellungnahme vom Landratsamt Starnberg (vertreten durch Landrat Herrn Frey) erreichte die Gemeinde im Zuge der Bearbeitung der Mückenthematik:

 

Aufgrund von Starkregenereignissen und Hochwasser kam es zu einer massiven Vermehrung u.a. von Mücken in unterschiedlichen Gebieten im Landkreis Starnberg, so dass eine regelrechte Mückenplage zu verzeichnen war. Für die Landkreisbewohnerinnen und Landkreisbewohner (einschließlich der Landkreisgäste) bestand allerdings zu keiner Zeit eine akute Gesundheitsgefährdung durch Mückeneinwirkung.

 

Bisher wurde weder die Tigermücke im Landkreis Starnberg nachgewiesen, noch gab es durch Stechmücken hervorgerufene meldepflichtige Infektionserkrankungen. Erst wenn solche Fälle vorliegen, hat das Gesundheitsamt Eingriffsbefugnisse.

 

Gerne geben wir Ihnen hiermit noch einmal die allgemeinen Informationen an die Hand, die mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt sind:

 

  • Welche Kriterien gibt es zur exakten Beurteilung einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung durch Stechmücken?

Es gibt Stechmücken, die als Überträger bestimmter Erreger in Frage kommen. Neben dem gleichzeitigen Vorhandensein von Erregern und kompetenter Vektoren spielen Temperaturen eine ausschlaggebende Rolle für eine mögliche Übertragung. Diese unterscheiden sich sowohl nach Stechmückenart sowie nach Erregern. Einige heimische Culex-Arten sind beispielsweise in der Lage West-Nil-Viren (WNV) zu übertragen. In Bayern wurde bislang jedoch keine stechmückenübertragene WNV-Infektion registriert. Die mancherorts eingeschleppte Asiatische Tigermücke kann potentiell als Überträger von Dengue-, Chikungunya- und Zika-Viren fungieren. In Deutschland wurde bislang noch keine Übertragung durch Asiatische Tigermücken registriert.

 

  • Gibt es ein Mücken-Monitoring in Bayern bzw. im Landkreis Starnberg (z.B. durch LGL?)

Im Rahmen des Bayerischen Stechmücken-Monitorings stellt das LGL Fallen an einigen ausgewählten Standorten auf. In erster Linie dienen diese Monitoring-Maßnahmen der Überprüfung vorheriger Einzelfunde, zum anderen wird an potentielle Eintragungsorten eine mögliche Einschleppung überprüft. Bislang fand in Starnberg im Rahmen des Bayerischen Stechmücken-Monitorings keine Überprüfung zum Vorkommen der Asiatischen Tigermücke statt. Derzeit sind dort keine Monitoring-Maßnahmen durch das LGL geplant.

 

  • Werden im Rahmen des Monitorings Inzidenzen allergischer Reaktionen auf Mückenstiche berücksichtigt?

Im Rahmen des Bayerischen Stechmücken-Monitorings geht man infektionsepidemiologischen Fragestellungen nach. Allergien zählen nicht zu den behandelten Themen.

 

Es wurden bislang keine Asiatischen Tigermücken im LK STA registriert. Es gibt verschiedene Institutionen, die Mückenfallen betreiben bzw. Stechmückenfunde bestimmen. Eine gesetzliche Meldepflicht für die Funde von Tigermücken gibt es jedoch nicht, weshalb dem LGL keine systematisch erfassten Daten aller Funde der Asiatischen Tigermücke vorliegen. Einen Überblick über die dem LGL in 2023 bekannt gewordenen Funde finden Sie auf der Homepage des LGL (www.lgl.bayern.de/stechmuecken-monitoring). Einen Überblick über die Verbreitung von Populationen der Asiatischen Tigermücke in Deutschland bietet der durch das FLI betriebene Mückenatlas, ein deutschlandweites Citizen-Science-Projekt, das Mückenfunde von Bürgerinnen und Bürgern kartographiert (https://mueckenatlas.com/).

 

Anzumerken ist dabei, dass es bei Mückenstichen natürlich möglicherweise zu einer Infektion der Einstichstelle kommen kann (wenn z. B. durch Kratzen von juckenden Mückenstichen Erreger unter die Haut eingetragen werden). Empfehlenswert ist daher immer der Schutz vor Insektenstichen durch das Tragen langer Kleidung  und dem Auftragung von Repellents auf die unbedeckte Haut.

 

Eine Prognose, wie sich diese gesamte Konstellation heuer darstellen wird, kann derzeit nicht valide gegeben werden.

 

Ausführliche Informationen zur Stechmücke finden Sie im übrigen auf der Seite des Landratsamtes unter: Stechmücken / Asiatische Tigermücke / Landratsamt Starnberg Online

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