Herzlich Willkommen auf der Homepage der Gemeinde Berg

Die aktuellsten Inhalte

Logo Gemeinde Berg - Wichtige Information

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Aufgrund fehlerhafter Stimmzettel für die Wahl des Landrates, der Landrätin kommt es bei der Zustellung und Aushändigung von Briewahlunterlagen zu Verzögerungen. …mehr
Logo Wahl

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026

Hier finden Sie die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026 sowie die Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026. …mehr
Logo Wahl

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08.03.2026

Hier finden Sie die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08.03.2026. …mehr
Logo Wahl

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Hier finden Sie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats. …mehr
Logo Wahl

Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 über das Internet beantragen

Ab jetzt finden Sie hier die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 bequem von zu Hause aus über das Internet anzufordern. Wir möchten Sie ausdrücklich bitten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Briefwahlunterlagen werden ab Montag, den 16. Februar 2026 verschickt. …mehr
Logo Gemeinde Berg - Die Gemeinde informiert

Bücherei in den Faschingsferien geschlossen

Die Gemeindebücherei ist in den Faschingsferien von 16.02.2026 bis 20.02.2026 geschlossen. Wir bitte um Beachtung. …mehr
Logo Gemeinde Berg - Die Gemeinde informiert

Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen

Es ist jetzt Zeit, Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden. Wir dürfen Sie als Grundstückseigentümer bitten, Ihrer Verpflichtung für das Zurückschneiden am besten jetzt nachzukommen. …mehr

drucken nach oben