Elektronischer Widerspruch

Widerspruchseinlegung

 

Gegen einen Verwaltungsakt kann auch elektronisch Widerspruch eingelegt werden.

 

So geht es:

 

Der elektronische Widerspruch entfaltet nur dann eine rechtliche Wirkung, wenn dieser über das sichere Kontaktformular (Bayernportal) eingelegt wird.

 

Für Bescheide der Gemeinde Berg verwenden Sie daher bitte den nachstehenden Link:

 

https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21219857510

 

Voraussetzung für die Nutzung des Kontaktformulars ist der Besitz einer BayernID. Falls Sie noch keine BayernID besitzen, können Sie sich hier kostenlos registrieren.

 

So geht es nicht:

 

Die Einlegung eines Widerspruchs mit einer Identifizierung über andere digitale Zertifikate oder unter der ausschließlichen Verwendung von Benutzer & Passwort ist nicht zulässig und entfaltet keine rechtliche Wirkung!

 

Auch die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zulässig ist und entfaltet ebenfalls keine keine rechtliche Wirkung!   

 

 

Klage statt Widerspruch

 

Bitte beachten Sie zudem, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert. Darüber hinaus gegen einen Bescheid nur rechtlich vorgegangen werden, in dem Sie direkt Klage bei Gericht einreichen.

 

  • Ob dies für Ihren Bescheid zutrifft, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Bescheid beigefügt ist.

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