Für VerkäuferInnen und VermieterInnen von Immobilien ist ein Energieausweis Pflicht.Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).Bereits in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden, wobei KäuferInnen und Neu-MieterInnen ein Recht darauf haben, rechtzeitig vor ihrer Entscheidun
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