Seezufahrtsgenehmigungen ab 01.01.2023

 

Die Anlieger der Assenbucher Straße erhalten, soweit sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Assenbucher Straße gemeldet sind, die Zufahrtsberechtigung kostenfrei für die Dauer von bis zu drei Jahren. Gleiches gilt für Eigentümer bzw. Pächter von Grundstücken.

 

Alle Gemeindeeinwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz in der Gemeinde Berg) können sich eine Zufahrtsberechtigung ausstellen lassen. Für jedes amtliche Autokennzeichen ist eine eigene Zufahrtsberechtigung erforderlich. Motorrad sowie Versicherungskennzeichen können auf eine bestehende Zufahrtsberechtigung mit eingetragen werden. Diese wird für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt und beträgt 25 €.

 

Die Zufahrtsberechtigung für Taucher erstreckt sich auf den Bereich von Berg bis zum „Bayer. Haus“ in Münsing. (die Laich- bzw. Schonzeit ist zu beachten!). Die Gemeinde Berg gibt kostenpflichtige Zufahrtsberechtigungen an die Taucher aus. Benötigt wird das amtliche Autokennzeichen und ein Tauchausweis. Diese wird für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt und beträgt 100 €.

 

Die Zufahrtsberechtigung gilt ab Ausstellungsdatum und wird weder zurück- noch vordatiert sowie auf Widervorlage gelegt!

 

Unabhängig davon haben die Taucher die Schutzzonen und befristeten Tauchverbote für den Starnberger See (Allgemeinverfügung für das Sporttauchen mit Atemgerät im Starnberger See vom 18.08.1994 in der jeweils geltenden Fassung) zu beachten.

Siehe: www.lk-starnberg.de/index.php?NavID=613.1400

 

Für das Ausstellen einer Zufahrtsberechtigung für Liegeplatznutzer/Bojenbesitzer wird ebenfalls eine jährliche Gebühr von 100€ fällig.

 

Änderungen bei Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel sind mit einer Neuausstellung gleichzusetzen.

 

Es werden nur noch kennzeichengebundene Zufahrtsberechtigungen (auch für Vereine, Tauchschulen ect.) ausgestellt, da die Zufahrt nicht mehr begrenzt ist.

 

Sie können die Seezufahrtsberechtigung per Mail (info@gemeinde-berg.de) oder persönlich beantragen.

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