Katastrophenschutz – Vorsorge für den Notfall

 

Was ist ein Katastrophenfall? Wer ist zuständig? Was wird getan?

 

Eine Katastrophe im Sinn des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen (Umwelt) oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

 

Katastrophenschutzbehörden sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden - also die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden -, die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

 

Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks - THW - auf. Darüber hinaus sind alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Katastrophenhilfe verpflichtet.

 

Wer übernimmt die Einsatzleitung und Führung im Katastrophenschutz?

 

Die Katastrophenschutzbehörde (i.d.R. Landratsamt, kreisfreie Gemeinde) stellt das Vorliegen und auch das Ende einer Katastrophe fest (Art. 4 BayKSG). Nach Feststellung des Katastrophenfalls leitet sie den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind (Art. 5 BayKSG). Sie hat hierzu ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden der gleichen oder einer niedrigeren Stufe (Art. 5 BayKSG). Artikel 2 Absatz 3 BayKSG gibt den Regierungen und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Eintrittsrecht, d.h. sie können die Einsatzleitung selbst übernehmen.

 

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Schadensort soll die Katastrophenschutzbehörde einen Örtlichen Einsatzleiter bestellen. Dieser leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen (Art. 6 BayKSG).

 

Was sind die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden?

 

Vorbereitende Maßnahmen

 

  • Planungen
    • Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
    • Allgemeine Katastrophenschutzplanung
    • Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial
  • Regelungen
    • Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
    • Aus- und Fortbildung
  • Übungen

Einsatzleitung im Katastrophenfall

 

  • Gesamt-Einsatzleitung
  • Koordination aller Einsatzmaßnahmen, Einsatzkräfte und beteiligten Behörden
  • Anforderung externer Ressourcen/Einsatzkräfte
     

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird gehandelt?

 

Die rechtliche Grundlage bildet das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG). Dieses finden Sie unter:

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKatSchutzG/true

 

Wie können Sie sich zu Hause auf einen Katastrophenfall vorbereiten?

 

Grundsätzlich gilt immer: Ruhe bewahren. Dennoch können Sie immer für sich und Ihr direktes Umfeld Vorsorge treffen. Hierzu gibt es bereits die unterschiedlichsten Ratgeber, Listen und Warnsysteme.

Eine verständliche Darstellung und Tipps für alle Bereiche im Falle eines Katastrophenfalles finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Mit dem nachfolgenden Link werden Sie direkt auf die Website weitergeleitet:

 

https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html

 

Was ist darüber hinaus wichtig?

 

Wichtigstes Werkzeug in einem Katastrophenschutz ist Ihre Bereitschaft zum Zusammenhalt und Hilfe. Das nachbarschaftliche Engagement ist bereits in normalen Alltagssituationen enorm wichtig, kann über viele prekäre Situationen weiterhelfen und verschafft ein Gefühl von Sicherheit. In einem Katastrophenfall ist dieses Zusammenhalten noch viel wichtiger. Leben Sie daher die Gemeinschaft und tragen Ihren Teil dazu bei.

 

Was unternimmt Ihre Gemeinde Berg?

 

Die Gemeinde Berg hat Vorkehrungen getroffen, dass ein Notbetrieb der Wasserversorgung ermöglicht wird. Hierzu werden ohnehin Notstromaggregate vorgehalten sowie ein Grundstock an Kraftstoffen. Darüber hinaus hat sich auch der Landkreis für eine Versorgung mit Kraftstoff im Krisenfall abgesichert. Auf diese Reserve kann auch die Gemeinde Berg zurückgreifen.

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