Der Gemeinderat von Berg hat in seiner Sitzung vom 18.03.2025 den Bebauungsplan Nr. 50 "Mörlbach-Kuglfeld" 2. Änderung in der Fassung vom 18.03.2025 als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.