Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses zur
Neufassung der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
(Stellplatzsatzung)
Der Gemeinderat von Berg hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Neufassung der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) beschlossen.
Die Satzung liegt während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Berg, Bauamt-Verwaltung, Zimmer 14, Ratsgasse 1, 82335 Berg zu jedermanns Einsicht aus. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zudem können die Satzungsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Berg (https://www.gemeinde-berg.de/Satzungen-und-Verordnungen.n38.html) eingesehen werden.
Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) tritt zum 30.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) vom 23.10.2012 außer Kraft.
Berg, den 22.09.2025
R. Steigenberger
Erster Bürgermeister