Abstand

Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass der Mindestabstand einer Windenergieanlage (WEA) von bewohnten Gebäuden der dreifachen Höhe des Windrades zu betragen hat. Das bedeutet bei einer WEA mit 200 m Höhe (bis Rotorspitze) einen Mindestabstand von 600 Metern. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger beträgt bei dem geplanten Projekt in Berg der Mindestabstand ca. 1.200 Meter (+/-50 m).

 

Unter dem Menüpunkt Download-Service finden Sie eine Landkarte mit den jeweiligen Abständen der Windenergieanlagen zu Wohngebieten und Gebäuden. 

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