02.08.2021
Pressemitteilung der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG zum Jahresabschluss 2020
Wie schon im vorigen Jahr, konnte auch heuer keine ordentliche Gesellschafterversammlung zum Abschluss des Betriebsjahres 2020, in Form eines Treffens der Kommanditisten der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG, stattfinden. Anstelle der Gesellschafterversammlung wurde wieder ein schriftliches Umlaufverfahren durchgeführt, um über die erforderlichen Beschlüsse abzustimmen.
Der Beiratsvorsitzende Walter Huber, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Tölz, führte auch heuer wieder, zusammen mit Hrn. Bürgermeister Stefan Fadinger (Gemeinde Gaißach), die Kassenprüfung durch. Es wurden keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Buchführung wurde als sehr „vorbildlich geführt“ gelobt.
Das Windaufkommen im Jahr 2020 war in den ersten Monaten sehr gut, brach dann aber zum Sommer hin stark ein. Auch die Monate von Oktober bis Dezember waren im Vergleich zu den Vorjahren schwach. Insgesamt wurden rund 23,2 Millionen Kilowattstunden umweltfreundlicher Strom durch die vier Windenergieanlagen (WEA) erzeugt und ins öffentliche Mittelspannungsnetz eingespeist.
Die vier WEA vom Typ Enercon E-115 mit je 3,0 Megawatt Leistung erreichten im Jahr 2020 eine technische Verfügbarkeit von 99 %, was als sehr gut einzustufen ist.
Mit dem neuen Energiesammelgesetz wurden Betreiber von Windenergieanlagen an Land und auf See, die gemäß Genehmigungsbescheid zur Hinderniskennzeichnung (rote Farbe an Turm, Gondel und Rotorblätter sowie die roten Blinklichter auf der Gondel und rote Standlichter am Turm) verpflichtet sind, aufgerufen, ihre Anlagen ab dem 31.12.2022 mit einem bedarfsgerechten Nachtkennzeichnungs-System (BNK) auszurüsten. Der Gesetzgeber hat die Windenergieanlagenbetreiber verpflichtet, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, eine BNK umzusetzen. Dabei gehen die roten Lichter (Nachtbefeuerung) nur noch dann an, wenn sich ein Luftfahrzeug einer WEA tatsächlich nähert. Sobald sich das Luftfahrzeug dann wieder entfernt hat, gehen die Lichter wieder aus. Damit werden die nächtlichen Lichtemissionen von WEA nahezu vollständig abgestellt. Die Investition für die Nachrüstung der BNK wird rund 80.000 € einmalig, und für die Wartung und Prüfung rund 3.000 € (je netto) jährlich kosten.
Auf Basis der erzielten Winderträge im Jahr 2020 sowie den zu erwarteten Sonderausgaben für das BNK schlug die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat den Gesellschaftern eine Ausschüttung in Höhe von 5 % vor. Dieser Vorschlag wurde mit deutlicher Mehrheit von den Kommanditisten angenommen. Die Summe der Ausschüttungen aus den ersten fünf Betriebsjahren beträgt 34 %.
Insgesamt steht die Gesellschaft wirtschaftlich unverändert sehr gut da. Zudem wurden in den fünf zurückliegenden vollen Betriebsjahren bis zum 31.12.2020 bereits 40,55 % der aufgenommenen Darlehen getilgt.
Die Kommanditisten erteilten der Geschäftsführung ohne Gegenstimmen die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020.
In den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 erzeugten die vier WEA bereits gut 11 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG, Telefon 08191 42821-10 oder an Ersten Bürgermeister der Gemeinde Berg und Aufsichtsratsvorsitzenden der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH, Herrn Rupert Steigenberger, Telefon 08151 508-34.
28.04.2020
Pressemitteilung der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG zum schriftlichen Umlaufverfahren anstelle der Gesellschafterversammlung 2020
Aufgrund der Corona Pandemie und dem damit verbundenen Versammlungsverbot findet in diesem Jahr keine ordentliche Gesellschafterversammlung der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG zum Abschluss des Geschäftsjahres 2019 statt. Anstelle der Gesellschafterversammlung wurde bereits ein sogenanntes schriftliches Umlaufverfahren durchgeführt, um über die erforderlichen Beschlüsse abzustimmen.
Der Beiratsvorsitzende Walter Huber, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Tölz, führte im Vorfeld, zusammen mit Hrn. Bürgermeister Stefan Fadinger (Gemeinde Gaißach), die Kassenprüfung durch. Es wurden keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Buchführung wurde als sehr ordentlich gelobt.
Das Windaufkommen im Jahr 2019 hat die Prognosewerte deutlich übertroffen. Insgesamt wurden rund 25,2 Millionen Kilowattstunden umweltfreundlicher Strom durch die vier Windenergieanlagen (WEA) erzeugt.
Die vier WEA vom Typ Enercon E-115 mit je 3,0 Megawatt Leistung erreichten im Jahr 2019 eine technische Verfügbarkeit von 98 %, was als gut einzustufen ist.
Aufgrund der sehr guten Winderträge sowie einer daraus resultierenden hohen Überliquidität, schlug die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat den Gesellschaftern eine Ausschüttung in Höhe von 10 % zur Abstimmung vor. Dieser Vorschlag wurde mit deutlicher Mehrheit von den Kommanditisten angenommen.
Insgesamt steht die Gesellschaft wirtschaftlich sehr gut da. Zudem wurden in den vier zurückliegenden vollen Betriebsjahren bis zum 31.12.2019 bereits 32,2 % der aufgenommenen Darlehen getilgt.
Die zufriedenen Kommanditisten erteilten der Geschäftsführung ohne Gegenstimmen die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019.
Nach einem sehr erfolgreichen Betriebsjahr 2019 haben die vier WEA in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 bereits über 12 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt. Dieser bisherige Ertragsrekord, genau in Zeiten der gegenwärtigen Virus-Epidemie, verdeutlicht einmal mehr, dass Erneuerbaren Energien nicht nur unabhängig von Öl-, Gas- und Kohleimporten machen, sondern auch die Wirtschaftskraft nachhaltig und unabhängig von Krisen stützen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG, Telefon 08191 42821-10 oder an Herrn Ersten Bürgermeister Rupert Steigenberger, Telefon 08151 508-34.
27.06.2019
Pressemitteilung zur Gesellschafterversammlung 2019 der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG
Am 27.06.2019 hielt die Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG in Höhenrain ihre vierte ordentliche Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2018 ab. Vertreten waren trotz des heißen Sommerwetters 62 Kommanditisten, 19 wurden per Vollmacht vertreten. Im Bericht der Geschäftsführung über das Geschäftsjahr 2018 ging Robert Sing auf die erreichten Jahreserträge der vier Windenergieanlagen ein, die mit 20,8 Millionen Kilowattstunden etwas unter den mittleren Erwartungen lagen. Das windschwache Sommerhalbjahr 2018 sowie Eisansatzstillstände im ebenso windschwachen Februar trugen maßgeblich zum verringerten Ertragsergebnis bei. Die Verfügbarkeit der vier WEA lag im Jahr 2018 bei über 98 Prozent. Die Rückführungsquote des aufgenommenen Fremdkapitals betrug nach den ersten drei Betriebsjahren zum 31.12.2018 bereits 24 Prozent.
Beim Ausblick auf das Jahr 2019 konnte Sing Erfreuliches berichten. Die vier Anlagen haben in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 schon 14,2 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom ins Netz eingespeist.
Der Beiratsvorsitzende Walter Huber, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Tölz, berichtete über die erfolgte Kassenprüfung sowie die durchgeführte Beiratssitzung im Vorfeld der Gesellschafterversammlung.
Anschließend wurde der Jahresabschluss für 2018 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und einstimmig genehmigt. Ebenso einstimmig genehmigt wurde die vorgeschlagene Ausschüttung aus Liquiditätsüberschüssen in Höhe von 5 % an die Kommanditisten.
Des Weiteren wurden durch die Gesellschafterversammlung die vier Beiratsmitglieder der vergangenen drei Jahre, Stefan Fadinger, Martin Geisenberger, Walter Huber, Johannes Ney bei der Neuwahl wieder bestätigt. Elisabeth Fuchsenberger ist als weiteres Beiratsmitglied gem. Satzung von der Gemeinde Berg bestimmt.
Herr Sing berichtete ferner über die nun erteilte Versorgerzulassung von Seiten des Hauptzollamtes für die Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG, die in Bälde in Kooperation mit dem Direktvermarkter Nordgröön Regionalstrom aus den Windenergieanlagen an Privathaushalte und Gewerbe anbieten wird. Durch den Zusammenschluss einer Vielzahl von Windenergie- und PV-Anlagen sowie weiteren erneuerbaren Erzeugern, wird auch bei Stillstand der Berger Windenergieanlagen zu jeder Zeit sauberer Strom geliefert.
Für Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden Rupert Monn war diese Gesellschafterversammlung die letzte im Amt als Bürgermeister. Er bedankte sich bei seinen Gemeinderäten/innen für das entgegengebrachte Vertrauen in das Vorzeigeprojekt der Windenergieanlagen in Berg am Starnberger See und erinnerte an den sehr mühevollen Weg von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Anlagen. Ebenso bedankte er sich bei den Kommanditisten, die sich als Gesellschafter beteiligten sowie bei Geschäftsführer Robert Sing.
10.07.2018
Pressemitteilung der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG zur Gesellschafterversammlung 2018
Am 14. Juni 2018 fand die ordentliche Gesellschafterversammlung der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG zum Abschluss des Jahres 2017 statt.
Den anwesenden Gesellschaftern stellte die Geschäftsführung den umfassenden Jahresbericht über das Geschäftsjahr 2017 vor. Das Windaufkommen im Jahr 2017 war sehr zufriedenstellend. Insgesamt wurden rund 24,5 Millionen Kilowattstunden umweltfreundlicher Strom durch die vier Windenergieanlagen (WEA) erzeugt.
Im Jahr 2017 wurde, wie schon im Jahr zuvor, ein umfassendes Fledermausmonitoring an den WEA durchgeführt. Dabei wird die Aktivität der im Wald vorkommenden Fledermäuse über Detektoren aufgenommen und von Biologen analysiert und ausgewertet. Zudem werden die WEA nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt mittels Abschaltprogramm nachts bei trockener Witterung und geringen Windgeschwindigkeiten (Insekten- und Fledermausflugwetter) im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende Oktober abgeschalten.
Die vier WEA vom Typ Enercon E-115 mit je 3,0 Megawatt Leistung erreichten im Jahr 2017 eine technische Verfügbarkeit von knapp 99 %, was als sehr gut einzustufen ist.
Die abschließenden Investitionskosten wurden um rund 850.000 Euro unterschritten. Aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Lage beschloss die Versammlung eine Ausschüttung in Höhe von 6,0 % des eingesetzten Gesellschafterkapitals vorzunehmen. Für die Jahre 2015 und 2016 konnten bereits jeweils 4 % ausgeschüttet werden.
Diese resultiert im Wesentlichen aus den guten Einnahmen aus der Stromdirektvermarktung sowie den deutlich niedrigeren Betriebskosten, gegenüber den von der Geschäftsführung angesetzten Werten im Verkaufsprospekt. Nach erfolgter Ausschüttung verbleiben der Gesellschaft noch liquide Mittel in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro als Kapitaldienstrücklage für den laufenden Betrieb.
Insgesamt steht die Gesellschaft wirtschaftlich sehr gut da. Die Gesellschafter erhielten zusammengerechnet seit Betriebsbeginn im Vergleich zur Prognose im Beteiligungsprospekt eine um 40 % höhere Ausschüttung.
Die zufriedenen Kommanditisten erteilten der Geschäftsführung ohne Gegenstimmen die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG, Telefon 08191 42821-10 oder an Herrn Ersten Bürgermeister Rupert Monn, Telefon 08151 508-34.
25.01.2018
Die Berger Anlagen haben im Jahr 2017 rund 24,5 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom produziert. Die gesamte Strommenge wurde in das örtliche Mittelspannungsnetz eingespeist. Aus diesem Jahresertrag ergibt sich ein Stromverkaufserlös in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro. Kleinere Störungen an den Anlagen verursachten noch ca. 100.000 Kilowattstunden Ertragsverluste, welche vom Anlagenhersteller ersetzt werden.
Die im Jahr 2017 erzeugte Strommenge entspricht dem Jahresverbrauch von über 6.000 Haushalten (Annahme: 4-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh pro Jahr Durchschnittsverbrauch).
Mit 24,5 Millionen Kilowattstunden könnte ein Elektroauto rund 3.000 Mal die Erde umrunden. Oder anders ausgedrückt: Mit der in Berg produzierten Strommenge könnten 8.000 Elektroautos 15.000 Kilometer im Jahr fahren.
26.01.2015
Aktuelles zum Bauverlauf der Windenergieanlagen finden Sie auf der Homepage der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG.
30.11.2015
Heute Vormittag wurde durch Knopfdruck von Herrn ersten Bürgermeister Rupert Monn in Anwesenheit von Herrn zweiten Bürgermeister Andreas Hlavaty, Frau Pia Zordick (Ingenieurbüro Sing) und zwei Mitarbeitern der Firma Enercon, die erste Windkraftanlage in Betrieb genommen. Die vier Windkraftanlagen sollen zukünftig jährlich 28 Millionen kWh erzeugen, das entspricht etwas mehr als dem jährlichen Stromverbrauch in unserem Gemeindegebiet. Die übrigen drei Windkraftanlagen gehen aller Voraussicht nach bis Ende diesen Jahres ans Netz.
22.09.2014
Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung vom 22.09.2014 folgende Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in Sachen Windkraft getroffen.
31.07.2014
Mit Bescheid vom 31.07.2014 genehmigte das Landratsamt Starnberg den Bau der vier von der Gemeinde Berg beantragten Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben.
Somit ist der vorerst wichtigste Meilenstein für die Windenergie in Berg erreicht.
Der Gemeinderat von Berg wird sich nun abschließend mit der Frage der Wirtschaftlichkeit beschäftigen. Wenn dieses Ergebnis positiv ausfällt, wird die Gemeinde Berg prüfen, ob mit einer noch zu gründenden Gesellschaft der Bau und dann der Betrieb der Anlagen verwirklicht werden soll.
Mit Entscheidungen hierzu ist im Herbst d.J. zu rechnen.
18.02.2014
Am 18.02.2014 fand eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung zum Thema „Windenergie in Berg“ mit folgenden Themen statt:
- Sachstand zur Bauleitplanung in der Konzentrationszone für Windenergie in den Wadlhauser Gräben
- Sachstand zur Infrastruktur (Zuwegung, Erschließung, etc.)
- Sachstand zur saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
- erste Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Antragstellung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Der Gemeinderat beriet unter fachlicher Begleitung des Ingenieurbüros Sing, der Kanzlei Kappellmann, der Kanzlei Döring Spieß und dem Planungsbüro NRT in der genannten Sitzung über das weitere Vorgehen. Insbesondere beschloss der Gemeinderat von Berg mit großer Mehrheit, dass die Gemeinde Berg nun einen konkreten Antrag auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen wird. Die Antragstellung erfolgt voraussichtlich im März 2014.
Der Gemeinderat von Berg ist weiterhin überzeugt, ein sinnvolles, wichtiges und nachhaltiges Projekt weiterzuführen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingen hierfür sind nach wie vor positiv.
Mit der Antragstellung auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben ist die endgültige Entscheidung für den tatsächlichen Bau noch nicht getroffen. Nach Vorliegen der Genehmigung erfolgt eine abschließende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Abhängig von deren Ergebnis entscheidet der Gemeinderat von Berg dann über das weitere Vorgehen.
In der oben genannten Sitzung wurden u.a. folgende Fragen von allgemeinem Interesse diskutiert:
Frage: Warum gilt die 10 H Regelung der Bayerischen Staatsregierung nicht?
Die „10 H Regelung“ ist keine Regelung. Sie ist weder geltendes Recht noch ist zu erwarten, dass sie so kommt, wie es Ministerpräsident Seehofer im letztjährigen Wahlkampf formuliert hatte. Der politisch motivierte Wunsch, ohne konkretere Abstufung einfach die zehnfache Anlagenhöhe als Mindestabstand zur Bebauung einhalten zu müssen, begegnet massiven rechtlichen Bedenken. Tatsache ist lediglich, dass man in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 eine sogenannte Länderöffnungsklausel in das bundesgesetzlich geregelte Baurecht aufnehmen wird. Das haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Ob und wie die Länder diese dann konkret handhaben werden, ist bis dato noch nicht klar.
Frage: Weht nun genug Wind oder nicht?
Nach wie vor ist zu erwarten, dass die vier Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben genug Energie in das Netz einspeisen werden, um die Gemeinde Berg rechnerisch mit der nötigen Energie zu versorgen. Das sagen uns zwei unabhängige Gutachten und eine Messung. „Rechnerisch“ bedeutet, dass über das Jahr gerechnet in etwa soviel Energie in das Stromnetz eingespeist wird, wie die Gemeinde Berg im gleichen Zeitraum verbraucht. Es heißt jedoch nicht, dass in Berg bei Windstille die Lichter ausgehen.
Frage: Können die vier Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden?
Je weiter das Projekt fortschreitet, desto konkretere Zahlen können in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen. Das sich ergebende Bild zeigt immer verlässlicher, ob sich die Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben rechnen oder nicht.
Die Ergebnisse der anstehenden Gesetzesänderung zum EEG werden natürlich genauso eingerechnet wie u.a. die tatsächlichen Anschaffungs- und Baukosten, die Kosten für die Zuwegung, Finanzierungskosten und selbstverständlich die lt. Gutachten und Messung zu erwartenden Windstärken. Darüber hinaus wird mit entsprechenden Risikoabschlägen kalkuliert. Damit ist die Wirtschaftlichkeit z.B. nicht schon dadurch gefährdet, dass über einen längeren Zeitraum der Wind unterdurchschnittlich stark weht.
Die Antwort lautet aus heutiger Sicht „ja“. Zum Zeitpunkt der Entscheidung ob gebaut wird oder nicht, wird die Frage erneut beantwortet werden und zwar mit den dann bekannten Zahlen.
Frage: Procon ging pleite und war ein „Großer“. Warum kann das bei den geplanten Anlagen in Berg nicht passieren?
Der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen an sich und das „In-Aussicht-Stellen“ von hohen Renditen sind zu unterscheiden.
Procon hatte ein völlig anderes Geschäftsmodell und ist allein deshalb schon nicht vergleichbar. Procon finanzierte seine Anlagen überwiegend durch Ausgabe von Genussrechten. Diese können jederzeit von den Anlegern wieder abgezogen werden. Procon musste beständig wachsen, um die Kapitalgeber zu befriedigen. Diese erwarteten garantierte 8 % Rendite. Als das Wachstumspotenzial ausgeschöpft war mussten die Renditen zwangläufig zurückgehen. Die Kapitalgeber zogen ihre Genussrechte zurück. Die Folge war die Insolvenz.
Die Windenergieanlagen in Berg werden ohne irgendeine Wachstumskomponente finanziert. Sie müssen sich aus dem eigenen Betrieb heraus rentieren, ohne dass „frisches Geld“ aus ständig neuen Projekten in das Projekt fließt um dieses zu finanzieren.
Frage: Warum baut man nicht einfach weniger hohe Windräder?
Tatsache ist, dass mit einer geplanten Nabenhöhe von rund 140 m die Luftschichten erschlossen werden, die vielversprechende Windstärken und entsprechende Häufigkeiten aufweisen. Niedriger gelegene Luftschichten bieten deutlich weniger Energieausbeute. Solche Anlagen wären nicht rentabel. Der Eingriff in den Wald einerseits und die Ausbeute an Energie andererseits wären nicht mehr ausgewogen.
Durch die geplanten 140 m Nabenhöhe werden auch die Auswirkungen der rauen Geländeoberfläche (Waldgebiet) minimiert.
Daher ist es notwendig, entsprechend hohe Anlagen zu planen.
06.08.2013
Nach dem Ausscheiden der Stadtwerke München aus dem Projekt "Windenergie Berg" musste die Gemeinde Berg durch einen neuen Partner sicherstellen, dass das Projekt im Sinne der Gemeinde vorangebracht wird. Aus Sicht der Verwaltung erschien es zielführend, das Projekt mit dem Ingenieurbüro Sing weiterzuführen.
Mit folgenden Tätigkeiten wurde das Ingenieurbüro Sing beauftragt:
- Projektbetreuung und –beratung (u. a. Standortkonfiguration, Zuwegungskonzept)
- enge Begleitung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Erstellung der Genehmigungsplanung
- Durchführung des kompletten EU-Ausschreibungsverfahrens für die geplanten Anlagen
- enge Begleitung aller baurechtlichen Belange (z. B. Bauleitplanung) in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Spiess, Kanzlei Döring
06.08.2013
Die Gemeinde Berg sieht es als erforderlich an, das Projekt "Windenergie in Berg" in der jetzigen Phase bis zum Bau der Anlagen enger an sich zu ziehen. Insofern wurde die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken München (SWM) gelöst. Eine zukünftige erneute Zusammenarbeit mit den SWM für die Phase des Betriebs schließen wir nicht aus.
12.12.2012
In den vergangenen Monaten wurden im Bereich der Wadlhauser Gräben, am Ostufer des Starnberger Sees, Messungen zum Windaufkommen vorgenommen. Dabei wurden von den beauftragten Experten mit dem Laser in Bodennähe die realen Windgeschwindigkeiten erhoben.
Die nun ausgewerteten Ergebnisse der Windmessungen bestätigen und ergänzen die bestehenden Prognosen der Windgutachten, die von zwei unabhängigen Gutachterbüros erstellt wurden. Mit den aktuellen Messungen konnten die Fachleute Geschwindigkeiten von über fünf Metern pro Sekunde nachweisen. Windgeschwindigkeiten in diesem Bereich sind Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen.
Der Gemeinderat berät im Januar kommenden Jahres über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den geplanten Windrädern in den Wadlhauser Gräben.
Eine Zusammenfassung der Untersuchungen mit den genauen Werten finden Sie im Download-Service .
04.06.2012
Aktuell werden im Bereich der Wadlhauser Gräben Wind-Messungen durchgeführt. Dabei kommt modernste Technik zur Anwendung: Das so genannte LIDAR-Verfahren. Bei der LIDAR-Messung werden mit einem gerichteten Laser exakte Winddaten dort gewonnen, wo der Wind seine Arbeit verrichtet, auf Höhe der Nabe und der Rotorblätter.
Diese Windmessungen, die über mehrere Wochen durchgeführt werden, sollen die bereits im vergangenen Jahr erstellten unabhängigen Windgutachten zweier Experten-Büros präzisieren, so dass ein möglichst genaues Modell der Windsituation vor Ort entsteht.
Um genaue Aussagen zum erwarteten Windertrag und damit der Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage machen zu können, werden viele verschiedene Einflussgrößen berücksichtigt und unterschiedliche Methoden der Datengewinnung angewandt. In das Modell fließen neben verschiedenen Messungen zum Beispiel auch die Leistungskurve der geplanten Anlage sowie Einflüsse durch Gelände und Bewuchs (die so genannte Rauigkeit) ein.
Für sich allein betrachtet haben daher einzelne Messungen oder Einflussgrößen keine verwertbare Aussagekraft. Die Messung der Windgeschwindigkeit am möglichen Standort ist also nur eine Größe, die in das Modell für ein Gesamtbild einfließt. Die Windmessung ist ein Teil des gesamten Windgutachtens.
Für die Beurteilung der Energieausbeute eines Windrades ist es zudem wichtig, zwischen der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit und den erreichbaren Spitzengeschwindigkeiten zu unterscheiden. Warum, können Sie hier nachlesen.
Methodisch nicht sinnvoll sind Messungen der Windgeschwindigkeit am Boden oder in einer geringen Höhe, z.B. in 10 m oder 20 m, um dann diese Ergebnisse für die Höhe eines Windrades hochzurechnen. Eine solche Hochrechnung birgt wegen der vielen Einflussgrößen, die nicht berücksichtigt werden, ein hohes Fehlerpotenzial. Ein solches Vorgehen ist daher viel zu ungenau und letztlich ohne Wert für ein aussagekräftiges Windgutachten.
Genauere Informationen zum Thema Windgutachten finden Sie hier!
31. Mai 2012
Die Gemeinde Berg unterzeichnete im Mai mit den Bayerischen Staatsforsten den Standortsicherungsvertrag für die Wadlhauser Gräben. Das umfangreiche Vertragswerk das nach intensiven und langen Verhandlungen zustande kam, ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Windenergienutzung in Berg.
Mit der Standortsicherung ist gewährleistet, dass die Gemeinde Berg in den maßgeblichen Arealen der Wadlhauser Gräben das Vorrecht hat, Windenergieanlagen zu errichten.
Auch in diesem Punkt gilt also: Das bleibt in unserer Hand!
Die erfolgreiche Vereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten nimmt jedoch keine Entscheidung vorweg, insbesondere nicht die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Ergebnisse der Windmessung oder die konkreten Antragsverfahren für die Anlagen.
02. April 2012
In seiner Sitzung vom 27. März 2012 hat der Gemeinderat Berg den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Waldhauser Gräben" gefasst.
Der Bebauungsplan gilt für den Bereich der gesamten Konzentrationsfläche Windenergie, wie sie mit der aktuellen 25. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt wird.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Gemeinde Berg eine konkrete planungsrechtliche Steuerung im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich der Konzentrationsfläche ermöglicht.
Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde nun im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Art und das Maß der baulichen Nutzung exakt festlegen. So kann z.B. die Ausweisung eines Sondergebiets Windenergie (SO Windenergie) oder eine Höhenbeschränkung der Windenergieanlagen erfolgen.
(Bei Rückfragen zur Bauleitplanung können Sie sich gerne an Frau Neubert, Tel. (08151) 5 08-29 wenden. )
16. Februar 2012
Am 14. Februar hat die Regierung von Oberbayern den sachlichen Teilflächennutzungsplan zwecks Standortfestlegung für Windenergieanlagen der Gemeinde Berg genehmigt. Damit ist der Teilfächennutzungsplan offiziell wirksam. Der Teilfächennutzungsplan samt Begründung und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus eingesehen werden. Die Gemeinde erteilt zudem auf Wunsch Auskunft über den Inhalt.
Noch bis zum 30.03.2012 ist das Ergebnis der Prüfung, der während der öffentlichen Auslegungen zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zwecks Standortfestlegung für Windenergieanlagen vorgebrachten Stellungsnahmen in der Gemeinde ausgelegt und kann während der offiziellen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die PDF-Dokumente der Bekanntmachungen stehen Ihnen unter Aktuell / Bekanntmachungen zum Download zur Verfügung.
1. Februar 2012
Im Landkreis Starnberg stehen 71 % der Fläche – inklusive Seen – unter Landschaftsschutz, unterteilt in vier Gebiete mit jeweils eigener Landschaftsschutzverordnung. Die Verordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet enthält Verbote und Genehmigungsvorbehalte, die den Landschaftsraum vor Schädigung beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen schützen. Damit die kommunalen Teilflächennutzungspläne zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen verabschiedet und bei der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung eingereicht werden können, bedarf es daher der Änderung der vier Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung vom 30. Januar 2012 die erste Änderung für die Zone am Ostufer des Starnberger Sees. Damit unterliegen Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationsflächen künftig nicht mehr dem Bauverbot.
In einer Sondersitzung des Gemeinderates von Berg am 31. Januar 2012 konnte vor dem Hintergrund des Kreistagsbeschlusses der Teilflächennutzungsplan zur Windenergie einstimmig verabschiedet und anschließend bei der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung eingereicht werden. Die Genehmigung der Regierung steht derzeit noch aus, mit ihr wird allerdings zeitnah gerechnet. Mit anschließender Veröffentlichung dieser Genehmigung wird der Teilflächennutzungsplan wirksam. Die Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird demzufolge auf die Darstellung der Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan beschränkt.
Für eine weitere planerische Steuerung und eine konkrete Standortfestlegung der Windenergieanlagen wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der in den nächsten Monaten durch die Gemeinde Berg erarbeitet werden wird.
Berg ist mit dem Beschluss vom Dienstag die erste Gemeinde im Landkreis Starnberg, die ihren Teilflächennutzungsplan zur Windenergie verabschieden konnte.
Ab dem Frühjahr soll darüber hinaus mittels Infrarot vier Monate lang bis zu einer Höhe von 140 m (Nabenhöhe der Windanlagen) gemessen werden. Es wird von Windgeschwindigkeiten von 6 bis 6,8 Meter pro Sekunde ausgegangen.
5. Januar 2012
Am 4. Januar 2012 fasste der Gemeinderat in einer Sondersitzung 114 einstimmige Beschlüsse zu Einwendungen und Anregungen im Zusammenhang mit dem Teilflächennutzungsplan TFNP), der im Rahmen der geplanten Windkraftnutzung in der Gemeinde Berg aufzustellen ist. Dabei wurden Eingaben von Privatleuten, Verbänden und Behörden behandelt und ggf. in den Plan mit Unterstützung von Architekten und Landratsamt eingearbeitet. Verschiedene Einwendungen bzw. Anregungen zogen keine Veränderung im Entwurf des TFNP nach sich, da sie für die Erstellung eines TFNP nicht relevant sind und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Gesetzes wegen geprüft werden. Es folgt nun die vierte Auslegung, des nun aktualisierten Entwurfs des TFNP mit der Möglichkeit neue Einwendungen und Anregungen einzureichen. Voraussichtlich am 31. Januar wird die abschließende Beratung im Gemeinderat stattfinden. Ziel ist es in dieser Sitzung den Feststellungsbeschluss zu fassen und diesen zur Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
[Quelle: Heinz Waldukat]