Einspeisevergütung für Windkraft

Die Einspeisevergütung für Windstrom ist vom Jahr der Inbetriebnahme der Windenergieanlage abhängig. So liegt die Vergütung gemäß EEG 2012 für eine Binnenland-Anlage, die 2013 in Betrieb genommen wird bei 9,27 Cent/kWh, bei Inbetriebnahme in 2014 bei 9,13 Cent/kWh und bei Inbetriebnahme in 2015 bei 8,99 Cent/kWh. Der jährlich sinkende Vergütungssatz soll die Windkraft schrittweise an den Marktstrompreis heranführen, der 2011 zwischen 6 und 7 Cent/kWh lag und 2008 schon einmal 8 Cent/kWh betrug.
Der Strompreis für Windenergie an Land liegt also bereits sehr nahe am Preis der europäischen Strombörse von derzeit rund 6 Cent/kWh und ist die mit Abstand wirtschaftlichste, regenerative Energieform.


Die Reduktion der Vergütung in Abhängigkeit vom Jahr der Inbetriebnahme mag im ersten Moment gering erscheinen, bedeutet jedoch bei einer angenommenen Einspeisung von rund 5 Mio. kWh pro Jahr und Anlage einen um 14.000 Euro verminderten Ertrag im Vergleich zu einer im Vorjahr verwirklichten Anlage. Daher ist es wirtschaftlich sinnvoll, Windenergieprojekte baldmöglichst umzusetzen.


Quelle: Stadtwerke München, Agentur für Erneuerbare Energien

drucken nach oben