Schall und Schatten

Um die Anwohner vor unzulässigem Lärm zu schützen, sind bei jedem Windradprojekt Schallgutachten zwingend vorgeschrieben. Ein Schallgutachten wird unter Anwendung des so genannten ”Schlimmster-Fall-Szenarios” erstellt. Man geht also davon aus, dass, bezogen auf jeden Standort um das Windrad herum, schalltragender Wind immer aus der ungünstigsten Richtung weht. Dies ist in der TA Lärm und der DIN ISO 9613-2 präzise geregelt.


Das Prinzip des ”Schlimmster-Fall-Szenarios” wird auch beim Schattenwurf angewendet. Nach dem BImSchG darf der astronomisch maximale Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus wirken. ”Astronomisch maximal” bedeutet, dass von 365 Tagen Sonnenschein und wolkenfreiem Himmel ausgegangen wird und die Rotorblätter dabei so stehen, dass sie den größtmöglichen Schatten erzeugen. Legt man die realen Wetterbedingungen in unserer Region zugrunde, ergeben sich deutlich geringere Zeiten. Die Anlagen in Berg sind bewusst so vorgeplant, dass auch unter der ungünstigsten Annahme kein unzulässiger Schattenwurf die Wohnbebauung trifft.


Die Rechtsprechung schreibt bei einer Windenergieanlage mit 200 m Höhe einen Mindestabstand von 600 Metern zu bewohnten Gebäuden vor, also die dreifache Gesamthöhe. Bei dem geplanten Projekt in Berg ist der geringste Abstand einer WEA zum Ortsrand rund 1.200 m (+/- 50 m). Damit sind die rechtlich geforderten Bedingungen mehr als erfüllt. Auf der Grafik sind die WEA und die jeweiligen Abstände erkennbar, wobei hier noch geringfügige Veränderungen (ca. +/- 50 m) durch Optimierung der Einzelstandorte auf Basis der Gutachten möglich sind.

 

TFNPLegende TFNP

 

Ein detailliertes Gutachten zur Schall- und Schattenbildung für die Standorte der Windenergieanlagen in den Wadlhauser Gräben wird im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren von erfahrenen Fachleuten erstellt und nach Abschluss selbstverständlich veröffentlicht.

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