Wasser- und Kanalgebühren

Der Abrechnungszeitraum für Wassergebühren ist vom 01.01. bis zum 31.12. des Folgejahres. Der Abrechnungszeitpunkt  ist jedes Jahr Ende Februar, womit die Wassergebühren dann Ende März fällig sind.

 

Für diese Zahlung bekommen Sie eine separate Abrechnung. In dieser Abrechnung sind auch die Abschlagszahlungen des folgenden Jahres festgesetzt, die dann ohne weitere Aufforderung am 01.10. zu bezahlen sind.

 

Bitte achten Sie deshalb im Dezember besonders auf Post von der Gemeinde:

zu dieser Zeit verschicken wir unsere Ablesebögen für die Wasserabrechnungen.

 

Sollten Sie zu dieser Zeit verreist sein, können Sie uns bereits vorher den Ablesestand mitteilen - so wird eine Schätzung des Verbrauches und damit eine ungenaue Abrechnung vermieden.

 


Kanalgebühren ab 01.01.2014 - Abrechnung durch den Abwasserverband Starnberger See

 

In seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 beschloss der Gemeinderat Berg, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung an den Abwasserverband Starnberger See zu übertragen. Die Verbandsversammlung unter Vorsitz von Bürgermeister Rupert Monn hat am 31.01.2013 die neue Verbandssatzung und damit die Übernahme der neuen Aufgaben genehmigt. Der Abwasserverband wird ab dem 01.01.2014 für die gesamte Abwasserbeseitigung, also Schmutz- und Regenwasserableitung, rund um den See zuständig sein. Künftig erhalten Sie die Kanalgebührenabrechnung vom Abwasserverband.


 

Gebühren ab 01.01.2021:

  • Wassergebühren:

1,90 Euro/m³ + 7% MwSt

  • Zählergrundgebühr pro Jahr für den Bereich Wasser bei der Verwendung von Zählern mit einem Nenndurchfluss:
bis 2,5 m³/h 45,00 € Euro/Jahr
bis 6 m³/h 90,00 € Euro/Jahr
bis 10 m³/h 135,00 € Euro/Jahr
über 10 m³/h 225,00 € Euro/Jahr

 

Ab 01.01.2017 gelten folgende Herstellungsbeiträge im Bereich der gemeindlichen Wasserversorgung:

 

Herstellungsbeiträge:

 

Beitragssatz:

alt

neu

je m² Geschossfläche

12,00 €

16,00 €

je m² Grundstücksfläche

1,00 €

1,30 €

 

Eigentümerwechsel

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, bitten wir Sie um Mitteilung des Wasserzählerstandes bei Auszug, damit wir für Sie eine Endabrechnung der Wasser- und Kanalgebühren erstellen können.

Sie können das auch schnell per E-Mail oder telefonisch erledigen. Die zuständigen Mitarbeiter/Innen finden Sie hier.

 

Für den Fall eines Hausverkaufs ergeben sich auch Änderungen bezüglich der anfallenden Grundsteuern. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie über den weiterführenden Link am Ende dieser Seite.

drucken nach oben