Windkraft-Erlass Bayern

Bis zum Jahr 2021 sollen zehn Prozent der Stromerzeugung im Freistaat Bayern aus Windkraft bereitgestellt werden. Deshalb wurde von der Bayerischen Staatsregierung Ende 2011 der so genannte Windkraft-Erlass mit „Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ veröffentlicht. Ziel des Erlasses ist, die erforderlichen Genehmigungsverfahren effizienter und für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen, um einen zügigen und zugleich maßvollen Ausbau der Windkraft in Bayern nach einheitlichen Kriterien zu ermöglichen.


Der Windkraft-Erlass enthält daher insbesondere planungsrelevante Vorgaben und Pflichten, z.B. zu Raumordnung und Regionalplanung, Genehmigung, bauplanungsrechtlicher Zulassung, Bauleitplanung mit Konzentrationsflächendarstellung, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Natur- und Artenschutz sowie Waldrecht und Denkmalschutz. Durch den Erlass geändert haben sich z.B. Vorgaben für die Antragstellung, immissionsschutzrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Abstandsregelung sowie Kriterien für die artenschutzrechtliche Prüfung.


Beispiele:

 

  • Durch eine Neubewertung der Naturpark- und Landschaftsschutzgebiete wurde die Fläche zur Errichtung möglicher Windenergieanlagen erweitert.
  • Für Flächen ohne besonderen ökologischen Wert (bspw. artenarme Ackerflächen) bedarf es künftig keines Flächenausgleichs mehr.
  • Statt der bisher üblichen zehn Monate soll das Verfahren auf drei Monate reduziert und damit ein transparentes, schnelles und für alle Beteiligten weniger bürokratisches Vorgehen ermöglicht werden.
  • Um Anreize für einen größeren als den rechtlich geforderten Abstand zur Wohnbebauung zu schaffen, kann bei einem Abstand von über 1000 Metern künftig von einem Lärmgutachten abgesehen werden.


Sie können den Windkrafterlass Bayern „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ hier oder unter dem Menüpunkt Download-Service herunterladen.


Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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