Die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien sollen noch umfassender und bedarfsorientierter in die Arbeit des Jugendamtes einbezogen werden. „Junge Menschen und Familien wissen selbst am besten, was sie für einen gelingenden Alltag benötigen – sie sind Experten ihrer eigenen Lebenslagen“, erklärt Melanie Rigorth, Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie. Der Fachbereich möchte daher mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen (§ 4a SGB VIII) im Landkreis Starnberg in Kontakt treten. Wer sich daran beteiligen möchte, meldet sich per Mail unter jugendhilfeplanung@lra-starnberg.de.
Selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII klingt etwas sperrig. Was das Gesetz, in diesem Fall das 8. Buch des Sozialgesetzbuches meint, sind Personen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die sich zu unabhängigen Gruppen zusammengeschlossen haben, um die Interessen von jungen Menschen zu vertreten und sich für eine Verbesserung der Lebenslagen dieser einzusetzen. Typische Beispiele dafür sind: Jugend- oder Elterninitiativen, Selbsthilfegruppen von Pflegeeltern oder -kindern, Zusammenschlüsse von Jugendgruppen mit ähnlichen Lebenslagen und Erfahrungen. Gemeinsam haben all diese Gruppen, dass sie selbstorganisiert sind, also nicht durch Fachkräfte initiiert werden oder Teil einer offiziellen Trägerstruktur - wie beispielsweise des Kreisjugendrings - sind. Sie arbeiten ehrenamtlich, eigenständig und aus eigener Motivation heraus.
Ziel des Aufrufes ist es, die Themen und Anliegen dieser Gruppen verstärkt in die Weiterentwicklung der Jugendhilfe sowie in den öffentlichen Diskurs im Landkreis Starnberg einzubringen. „Gerne suchen wir mit ihnen nach einer passenden Möglichkeit dazu“, so Rigorth. Um gemeinsam an diesem Ziel arbeiten zu können, sucht der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie den Kontakt zu bereits bestehenden selbstorganisierten Zusammenschlüssen oder zu Initiativen, die sich im Aufbau befinden.
