Untenstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Behandlung der Mückenproblemtik im Berger Gemeinderatsgremium. Wie dem Sachverhalt der Sitzung vom 14.09.2010 zu entnehmen ist, wurde das Thema bereits vor dem dargstellten Zeitraum des Öfteren diskutiert, jedoch wurden hierbei keine konkreten Lösungsansätze im Rahmen des Gemeinderatsgremiums erzielt.

 

 

14.09.2010

 

Antrag der CSU-Fraktion; Möglichkeiten der Mückenbekämpfung

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und im Gemeinderat zu berichten, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Mückenplage einzudämmen (auch vorsorglich für das nächste Jahr).

 

Die Verwaltung der Gemeinde Berg hat sich in den letzten Jahren bereits mehrfach mit diesem Thema befasst. Zusammenfassend stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

  • Starkregenereignisse wie dieses Jahr führen im gesamten Oberland zu unzähligen Brutstätten für Mückenlarven. Den Fokus auf das Rückhaltebecken am Lüßbach zu legen, wäre nicht sachgerecht.
  • Derzeit scheint die großflächige Ausbringung des B.T.I. als erfolgversprechend (Blick auf Chiemsee).
  • Die Kosten im Chiemseegebiet beliefen sich auf ca. 80.000,00 € für eine einmalige Aktion, bei der das Bakterium großflächig mit Eisgranulat aus Hubschraubern versprüht wurde.
  • Zukünftig ist das Ausbringen von B.T.I.-Bakterien nur unter strengen Auflagen – auch am Chiemsee – möglich. U.a. liest man in der entsprechende Pressemitteilung der Regierung: „B.T.I. darf dann beim Ausbringen nicht auf die Wasserfläche des Chiemsees, also auch nicht auf Wasserschilf und auf überflutete Flächen mit direkter Verbindung zum See, sowie nicht auf Zu- und Abflüsse und nicht auf Standgewässer ausgebracht werden.“
  • Da der Lüßbach als fließendes Gewässer der Gewässerklasse III zugeordnet ist, ist das Ausbringen von B.T.I. grundsätzlich untersagt. Das Rückhaltebecken hat ständige Verbindung zum Lüßbach und liegt in Bereichen von Naturschutz- und Biotopgebieten. Auch hier erscheint das Ausbringen von B.T.I. nicht genehmigungsfähig.
  • Genehmigungsvoraussetzungen sind lt. Regierung von Oberbayern des weiteren:
  • das Vorlegen eines Konzeptes zur Mückenbekämpfung
  • eine Kartierung der zu besprühenden Flächen
  • die Ermittlung der Dichte des Larvenbefalls der kartierten Flächen

 

Wegen der immensen Kosten, des überregionalen Handlungsbedarfs und des großen Aufwands bei einer geringen Erfolgsaussicht auf Genehmigung, sieht der Gemeinderat bis auf weiteres von einer Mückenbekämpfung ab.

 

 

28.06.2011

 

Antrag auf erneute Diskussion der Mückenproblematik

 

Nach eingehender Diskussion über mögliche Ursachen von Mückenplagen und deren Bekämpfung sagt die Verwaltung zu konkrete Maßnahmen zur weiteren Ansiedlung von Fledermäusen umzusetzen („Nistkästen“).

 

 

12.07.2016

 

Antrag der QUH-Fraktion auf Untersuchung und Bewertung aller Möglichkeiten zur Eindämmung der Mückenplage

 

Mit Schreiben vom 30.06.2016 stellt die QUH-Fraktion folgenden Antrag:

 

Wir stellen den Antrag alle Möglichkeiten zu untersuchen und zu bewerten, die es ermöglichen die jährliche wiederkehrende Mückenplage einzudämmen. Insbesondere solche Maßnahmen, die den Abfluss von Stauwasser im Überflutungsbereich „Stauwehr Lüßbach/Schwabbruck“ ermöglichen.

 

Es wird auf die Gemeinderatsbeschlüsse  vom 14.09.2010 und  vom 28.06.2011 verwiesen. Ebenfalls liegt eine Stellungnahme des Bund Naturschutz Bayern e.V. vom 04.05.2011 bei.

 

Nach längerer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

 

Es soll ein Biologe in den Gemeinderat eingeladen werden, um hier entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten und mögliche Maßnahmen vorzustellen.

Gleichzeitig soll über die Untere Naturschutzbehörde und Bayerischen Staatsforsten das Anlegen von Entwässerungsgräben abgeklärt werden.

 

 

13.09.2016

 

Bericht des Bürgermeisters

 

Das Ziehen von Entwässerungsgräben wird von beiden Stellen negativ verbeschieden. Dies wird damit begründet, dass sich seit der Anlage der Flächen zur Hochwassersicherung ein aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertiger Moorkomplex mit einer herausragenden Flora und Fauna entwickelt hat. Die Fläche ist als Biotop geschützt. Jegliche Beeinträchtigung würde den Zielen des Naturschutzes zuwiderlaufen.

 

Das Landratsamt Starnberg geht zusätzlich auf den Einsatz von B.T.I. ein und gibt hierzu entsprechende Hinweise. Eine Erteilung einer Befreiung erfolgt nur im überwiegenden öffentlichen Interesse. Am Chiemsee lag eine Stellungnahme des Landratsamts Traunstein - Gesundheitsamt – zugrunde, nach der die Zahl der behandlungsbedürftigen Patienten nach Insektenstichen mit schwerwiegender Symptomatik signifikant angestiegen sei. Bei einer weiterhin hohen Stechmückenpopulation sei danach mit ernsthaften gesundheitlichen Gefährdungen zu rechnen gewesen. Das dortige Gesundheitsamt ging damit von erheblichen Gefahren für die Gesundheit aus. Sofern B.T.I. auf Wasserflächen aufgebracht wird, ist eine Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Bei temporären Wasserflächen, die keine Verbindung zu Gewässern haben, steht auch die Erforderlichkeit im Vordergrund (z.B. dargelegte gesundheitliche Gefährdungen). Das Ausbringen auf Flächen im Eigentum Dritter könnte ggfs. auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG gestützt werden. Aber auch in diesem Fall müsste eine konkrete Gefährdung für die Gesundheit nachgewiesen werden.

 

 

14.02.2017

 

Mückenbekämpfung

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2016 wurde über die Mückenbekämpfung im Gemeindegebiet diskutiert. Der Gemeinderat kam zu dem Ergebnis, dass jeweils Stellungnahmen der Bayerischen Staatsforsten und des Landratsamtes Starnberg (Untere Naturschutzbehörde) sowie dem Bund Naturschutz bezüglich der Errichtung von Entwässerungsgräben und dem Einsatz von BTI eingeholt werden sollen. Zudem wurde beschlossen, dass ein Biologe in den Gemeinderat eingeladen wird, um hier entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten und mögliche Maßnahmen vorzustellen (z.B. Monitoring und entsprechende Folgemaßnahmen).

In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2016 wurde sowohl die Stellungnahme der Bayerischen Staatsforsten, dem Bund Naturschutz wie auch des Landratsamtes Starnberg als Tischvorlage dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Nach Aussage der Bayerischen Staatsforsten ist kein Spielraum für die Anlage entsprechender Entwässerungsgräben erkennbar. Ebenso stellte das Landratsamt Starnberg für die Errichtung dieser Gräben eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG nicht in Aussicht. Auch der Bund Naturschutz – Kreisgruppe Starnberg hat eine negative Stellungnahme bezüglich des Einsatzes von BTI abgegeben.

 

Im Weiteren folgt der Vortrag des Mückenexperten.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Es ist ein Ortstermin zu vereinbaren.

 

 

04.04.2017

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.02.2017 wurde eine erste Begehung des Ebrachfilzes bezüglich Mückenbekämpfung vereinbart.

 

Nach mehrmaligem Nachfassen kam am 23.03.2017 per Mail ein Kostenangebot für Kartierungsarbeiten in Höhe von ca € 13.000 Von der Annahme dieses Angebotes wird abgesehen.

 

 

25.06.2024

 

Bericht des Bürgermeisters

 

Vorstellung der Stellungnahme zur Behandlung der aktuellen Mückenproblematik.

 

 

16.07.2024

 

Weiteres Vorgehen zur Behandlung der Mückenproblematik in der Gemeinde Berg

 

In der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2024 wurde die Mückenproblematik in der Gemeinde Berg intensiv diskutiert. Im Anschluss an die Sitzung veröffentlichte die Gemeinde eine Stellungnahme zur aktuellen Situation sowie zu den Überlegungen des Gemeinderats. Basierend auf diesen Erkenntnissen schlägt die Verwaltung eine zweigleisige Vorgehensweise zur Bekämpfung der Mückenproblematik vor – sowohl kurzfristig als auch langfristig.

 

Kurzfristige Maßnahmen:

  1. CO2-Mückenfallen: Es wird vorgeschlagen, CO2-Mückenfallen für die Kinderbetreuungseinrichtungen zu beschaffen. Diese Fallen, die Mücken durch Lockstoffe und CO2 anziehen, kosten etwa 200 € pro Stück. Die Funktionstüchtigkeit der Fallen und deren Effektivität sollen geprüft werden.
  2. Einholung von Genehmigungen: Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, naturschutzrechtliche und wasserschutzrechtliche Genehmigungen für den Einsatz von B.t.i. (Bacillus thuringiensis israelensis) in Gewässern dritter Ordnung und geschützten Flächen zu erhalten.
  3. Kartierung von Überschwemmungsflächen: Es wird ein Angebot zur Kartierung relevanter Überschwemmungsflächen eingeholt. Ziel ist es zu klären, ob die Mahd bestimmter Flächen das Mückenproblem verringern könnte. Bürger können Überschwemmungsflächen über das gemeindliche Gewässerportal melden.
  4. Austausch mit Nachbargemeinden: Ein Austausch mit Nachbargemeinden über die weiteren Schritte, besonders zu den Punkten 2 und 3, wird angestrebt.

Langfristige Maßnahmen:

  1. Einladung von Experten: Am 24. September 2024 sollen Experten aus verschiedenen Bereichen zu einer Sitzung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung eingeladen werden, darunter Vertreter der KABS, des Projekts am Chiemsee, der zoologischen Staatssammlung Bayern sowie des Bund Naturschutzes. Ziel ist es, die Mückenproblematik aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.
  2. Einholung von Einverständnissen: Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, zusammen mit dem Grundsteuerbescheid Ende 2024/Anfang 2025 Formulare zur Einholung des Einverständnisses zur Ausbringung von B.t.i. zu versenden und dabei rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

 

 

24.09.2024

 

Behandlung der Mückenproblematik

Zusammenfassung des Gemeinderatsbeschlusses

Im Sommer 2024 kam es in den südlichen Ortsteilen der Gemeinde Berg vermehrt zu Stechmückenproblemen, insbesondere aufgrund von Überschwemmungen. In den Gemeinderatssitzungen vom 25. Juni und 16. Juli 2024 wurden mögliche Lösungsansätze zur Mückenbekämpfung besprochen. Das Gremium widmete sich dem Thema in seiner Sitzung vom 16.07.2024 und entschied, dass mehrere Maßnahmen geprüft werden sollten.

  1. Kartierung der Überschwemmungsflächen: Experten der KABS e.V. empfehlen eine detaillierte Kartierung der Mückenbrutstätten und die Bekämpfung von Stechmückenlarven in Überschwemmungsgebieten, gegebenenfalls unter Verwendung des biologischen Mittels B.t.i.
  2. Bedenken des Naturschutzes: Der Bund Naturschutz (BN) spricht sich gegen den Einsatz von B.t.i. aus, da der Wirkstoff auch andere wichtige Arten wie die Zuckmücke und damit ihre Fressfeinde, wie Fische und Vögel, schädigen könnte. Der BN fordert unabhängige Studien und langfristige Untersuchungen. Die Gemeinde hat B.t.i.-Einsätze im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen und wasserschutzrechtlichen Genehmigungen geprüft, aber aufgrund der fehlenden Gefährdungslage der Bevölkerung wird eine detaillierte Untersuchung vorerst nicht weiterverfolgt.
  3. Private Flächen und Zustimmung: Der Einsatz von B.t.i. auf privaten Flächen ist nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer möglich. Ein Formular zur Einholung dieser Zustimmung könnte mit dem Grundsteuerbescheid 2024/2025 versendet werden, was einen gewissen Verwaltungsaufwand bedeutet.
  4. Erfahrungen aus anderen Gemeinden: In anderen betroffenen Gemeinden wie Chiemsee und Münsing wurden unterschiedliche Ansätze verfolgt. Chiemsee hatte aufgrund logistischer Probleme Schwierigkeiten, B.t.i. wirksam einzusetzen, während Münsing keine Beschwerden über Mückenplagen hatte, trotz der Situation in Berg.
  5. CO2-Mückenfallen: Als kurzfristige und lokale Maßnahme könnten CO2-Mückenfallen zum Einsatz kommen. Ihre Wirksamkeit ist jedoch begrenzt, und der organisatorische Aufwand für deren Betrieb und Wartung wird als hoch eingeschätzt.
  6. Maßnahmen zum Selbstschutz: Die Gemeinde empfiehlt den Bürgern, eigene Schutzmaßnahmen wie Mückenschutzgitter, Repellents und Mückenfallen zu ergreifen. Auch das Beseitigen von stehenden Wasserflächen kann zur Mückenreduzierung beitragen.
  7. Rolle der Gemeinde: Die Gemeinde kann nur in begrenztem Umfang eine Mückenbekämpfung durchführen, da aufgrund fehlender Gefährdungslage keine großflächigen Maßnahmen möglich/notwendig sind. Stattdessen sind private Initiativen und kleine lokale Maßnahmen gefragt.

Abschließend wurde festgehalten, dass eine großflächige Bekämpfung von Stechmücken in der Gemeinde Berg aufgrund des mangelnden Gesundheitsnotstands und der naturschutzrechtlichen Bedenken derzeit sehr schwer bis gar nicht umsetzbar ist und deshalb nicht empfohlen werden kann. Eine Neubewertung könnte erfolgen, falls eine Gesundheitsgefährdung festgestellt wird.

 

 

17.12.2024

 

Klima und Umwelt; Kartierung der Mückenbrutstätten innerhalb der Gemeinde Berg

Zusammenfassung des Gemeinderatsbeschlusses zur Mückenbekämpfung

 

In der Sitzung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung am 24.09.2024 wurde die Thematik der Mückenproblematik und mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung erneut behandelt. Ein zentrales Thema war die Frage, ob eine Kartierung der Mückenbrutstätten sinnvoll sei. Verschiedene Fachbüros, einschließlich der ICYBAC (Tochtergesellschaft des KABS e.V.), wurden um Angebote gebeten. Jedoch wurde festgestellt, dass eine Kartierung von Mückenbrutstätten aus fachlicher Sicht wenig zielführend sei. Die großen Gewässer seien nur begrenzt relevant für die Reproduktion von Stechmücken und eine Kartierung von temporären Gewässern nach Niederschlägen sei nur eine Momentaufnahme. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass B.t.i. wenig langfristige Erfolge versprechen würden, da die Mücken eine weite Verbreitung aufweisen. Stattdessen wurde die Förderung natürlicher Mückenfresser wie Libellen und Amphibien vorgeschlagen.

Die Verwaltung entschloss sich, keine Kartierung durchzuführen und die Sache als wenig zielführend anzusehen. Auch die ICYBAC konnte kein Angebot unterbreiten.

Zum Aktuellen Zeitpunkt wird überprüft wie und ob das Schiebersystem zur Verbesserung der Mücken Problematik beitragen könnte. Vom Ingenieurbüro wurde ebenfalls mitgeteilt, dass der Schieber, der zur Trockenlegung von Feuchtgebieten beiträgt, zur Verbesserung der Situation beitragen könnte, um die Mückenpopulation zu verringern.

Zudem wurde das Thema der Versendung von Einverständniserklärungen zur Ausbringung von B.t.i. behandelt. Die Verwaltung entschied sich gegen die Versendung dieser Einverständniserklärung mit der Grundsteuerbescheid-Versendung. Stattdessen wird die Hilfe zur Selbsthilfe und die Förderung natürlicher Bekämpfungsmethoden bevorzugt.

 

Beschlüsse des Gemeinderats:

  1. Keine Kartierung der Mückenbrutstätten durchzuführen
  2. Überprüfung der Schiebertechnik zur Optimierung der Mückenbekämpfung
  3. Keine Versendung der Einverständniserklärungen

 

 

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